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Pflegegrad 2 bei erheblichen Beeinträchtigungen – das Wichtigste auf einen Blick

Ihr Pflegedienst informiert.

Der Pflegegrad 2 wird von der Pflegekasse anerkannt, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen und im Alltag regelmäßig Unterstützung benötigt wird. Das kann beispielsweise bei motorischen Einschränkungen, nach einem Schlaganfall oder bei chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose der Fall sein.

Ob Pflegegrad 2 bewilligt wird, entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).

Diese Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zu

Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen. Wichtig dabei ist:
Sie entscheiden selbst, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden Leistungen in Anspruch nehmen möchten – abhängig davon, wie Ihre Pflege organisiert ist.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung – Ihre Wahl

  • Pflegegeld
    Erhalten Sie Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen, können Sie ein Pflegegeld in Höhe von 347 Euro monatlich beziehen.
  • Pflegesachleistungen
    Werden Sie durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, stehen Ihnen Pflegesachleistungen bis zu 796 Euro pro Monat zur Verfügung.
  • Kombinationsleistung
    Nutzen Sie teilweise einen ambulanten Pflegedienst und teilweise Unterstützung durch Angehörige, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. Das Pflegegeld wird in diesem Fall anteilig ausgezahlt.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen stehen Ihnen folgende Unterstützungen zur Verfügung:

  • Pflegegeld
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: bis zu 1.854 Euro pro Jahr für maximal vier Wochen
  • Stationäre Pflege im Pflegeheim: 805 Euro monatlich
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
  • Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis
  • Zuschuss zum Hausnotruf
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, z. B. für einen Treppenlift oder eine barrierefreie Dusche

Betreute Wohngruppen oder Senioren-WGs

  • 2.613 Euro Gründungszuschuss (bei maximal vier Personen)
  • 224 Euro monatlich für eine Organisationskraft

Pflegeberatung und Pflegekurse
Kostenlose, regelmäßige Pflegeberatungen sowie Pflegekurse für Angehörige werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 einlegen

Sind Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Eine erneute Begutachtung kann unter Umständen zu einer Höherstufung führen.

Wir unterstützen Sie bei der passenden Pflegeform

Sie sind unsicher, welche Leistungen für Ihre persönliche Situation am sinnvollsten sind oder ob eine Kombinationsleistung für Sie infrage kommt?
Wir beraten Sie transparent, verständlich und individuell.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Jetzt Kontakt aufnehmen
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