Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen
Der höchste Pflegegrad mit dem umfassendsten Leistungsanspruch.
Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er wird Personen zuerkannt, deren Selbstständigkeit in nahezu allen Lebensbereichen extrem eingeschränkt ist und die dauerhaft einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Dazu zählen unter anderem intensivpflegebedürftige Menschen, mehrfach erkrankte oder hochbetagte Personen sowie Menschen mit schweren Behinderungen, die rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Entscheidung über die Einstufung trifft die Pflegekasse auf Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).
Diese Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 5 zu!
Mit Pflegegrad 5 erhalten Sie den maximalen Leistungsumfang der Pflegekasse. Dabei gilt auch hier eindeutig:
Sie können entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen. Alternativ ist auch eine Kombination beider Leistungen möglich – abhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst oder gemeinsam erfolgt.
Pflegegeld oder Pflegesachleistung – Ihre Wahl
Pflegegeld
Erfolgt die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen, erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 990 Euro.
Pflegesachleistungen
Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, stehen Ihnen Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 2.299 Euro pro Monat zur Verfügung.
Kombinationsleistung
Werden Angehörige und ein ambulanter Pflegedienst gemeinsam in die Versorgung eingebunden, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden. Das Pflegegeld wird in diesem Fall anteilig ausgezahlt.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5:
Neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen stehen Ihnen zahlreiche zusätzliche Unterstützungsleistungen zu:
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.854 Euro pro Jahr für maximal vier Wochen
- Gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege: bis zu 3.539 Euro
- Verhinderungspflege: bis zu 1.685 Euro pro Jahr für maximal vier Wochen
- Während dieser Zeit werden 50 Prozent des Pflegegeldes weitergezahlt
- Vollstationäre Pflege im Pflegeheim: Zuschuss von 2.096 Euro monatlich
- Tages- und Nachtpflege: Zuschuss von bis zu 2.085 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Betreutes Wohnen oder Senioren-WG
- Gründungszuschuss: 2.613 Euro pro Person (maximal vier Personen)
- Hausnotruf: monatlicher Zuschuss von 25,50 Euro
- Organisationshilfe: 244 Euro monatlich
Zusätzlich steht Ihnen der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie bei Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 stellt Betroffene und Angehörige vor große organisatorische, pflegerische und emotionale Herausforderungen. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Pflegeform zu wählen, die benötigten Leistungen sinnvoll zu kombinieren und Ihre Ansprüche vollständig auszuschöpfen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf – wir beraten Sie persönlich, verständlich und zuverlässig.