Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Pflegegrad 4 bei schwersten Beeinträchtigungen – das Wichtigste im Überblick

Vom Pflegegeld bis zur Unterstützung bei barrierefreiem Wohnen.

Der Pflegegrad 4 wird bewilligt, wenn schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Körperliche und geistige Einschränkungen sind dabei gleichgestellt. Betroffene Personen sind häufig stark in ihrer Mobilität eingeschränkt, teilweise bettlägerig, leiden an fortgeschrittener Demenz oder können sich nur noch eingeschränkt verständlich ausdrücken.

Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) im Auftrag der Pflegekasse.

Diese Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 4 zu

Da die Selbstständigkeit bei Pflegegrad 4 stark eingeschränkt ist, stellt die Pflegekasse umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Zentral ist dabei Ihre Wahlfreiheit:
Sie können Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden Leistungen nutzen – abhängig davon, wie die Pflege organisiert ist.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung – Ihre Entscheidung

  • Pflegegeld:
    Erfolgt die Pflege überwiegend zu Hause durch Angehörige oder andere Privatpersonen, erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 800 €.
  • Pflegesachleistungen:
    Wird die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, können Pflegesachleistungen bis zu 1.859 € pro Monat in Anspruch genommen werden.
  • Kombinationsleistung:
    Werden Angehörige und Pflegedienst gemeinsam in die Pflege eingebunden, ist eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Das Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 4

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung stehen Ihnen folgende Unterstützungen zu:

  • Tages- und Nachtpflege: Zuschuss bis zu 1.685 € monatlich (zusätzlich zum Pflegegeld)
  • Kurzzeitpflege:

    • bis zu 1.854 € pro Jahr für maximal vier Wochen
    • bis zu 3.539 € für bis zu acht Wochen, wenn keine Verhinderungspflege genutzt wurde
    • während der Kurzzeitpflege wird 50 % des Pflegegeldes weitergezahlt
  • Verhinderungspflege: bis zu 1.685 € pro Jahr für maximal vier Wochen
  • Vollstationäre Pflege im Pflegeheim: Zuschuss von 1.855 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)
  • Technische Pflegehilfsmittel: z. B. Zuschüsse zum Hausnotruf
  • Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € pro Maßnahme (z. B. Treppenlift, barrierefreie Dusche)
  • Betreutes Wohnen oder Senioren-WG:

    • 2.613 € Gründungszuschuss pro Person (maximal vier Personen)
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegeberatung und Pflegekurse:
    Kostenlose Beratungen sowie Pflegekurse für pflegende Angehörige, vollständig finanziert durch die Pflegekasse

Wir unterstützen Sie bei Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 bringt viele Entscheidungen mit sich – besonders bei der Frage, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination sinnvoll ist. Wir beraten Sie persönlich, verständlich und individuell – abgestimmt auf Ihre Pflegesituation.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Jetzt Kontakt aufnehmen!
Zum Seitenanfang