Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Pflegegrad 3 bei schweren Beeinträchtigungen – das Wichtigste auf einen Blick!

Ihr Pflegedienst informiert

Der Pflegegrad 3 wird von der Pflegekasse anerkannt, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt und im Alltag regelmäßig umfangreiche Unterstützung erforderlich ist. Das kann beispielsweise bei schweren motorischen Einschränkungen, nach einem Schlaganfall, bei Multipler Sklerose oder bei Erkrankungen des Rückenmarks der Fall sein.

Ob Pflegegrad 3 bewilligt wird, entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).

Im Vergleich zum Pflegegrad 2 stehen Ihnen bei Pflegegrad 3 umfangreichere Leistungen zu, da der Unterstützungsbedarf deutlich höher ist.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung – Sie entscheiden!

Mit Pflegegrad 3 haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten der Versorgung:

    • Pflegegeld, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere Privatpersonen erfolgt
    • Pflegesachleistungen, wenn die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird
    • Kombinationsleistung, wenn sich Angehörige und Pflegedienst die Pflege teilen

    Welche Form der Versorgung für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

    Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 3

    Pflegegeld bei häuslicher Pflege

    Erfolgt die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen, haben Sie Anspruch auf:

    • 599 Euro Pflegegeld pro Monat

    Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst

    Werden Sie durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, stehen Ihnen folgende Leistungen zur Verfügung:

    • Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro pro Monat

    Kombinationsleistung

    Nutzen Sie sowohl die Unterstützung eines Pflegedienstes als auch die Hilfe von Angehörigen, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden.
    Das Pflegegeld wird in diesem Fall anteilig ausgezahlt, abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.

    Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3

    Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen stehen Ihnen weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung:

    • Tages- und Nachtpflege: Zuschuss von bis zu 1.357 Euro pro Monat
    • Kurzzeitpflege: bis zu 1.854 Euro pro Jahr für maximal vier Wochen  
      • Wird im laufenden Kalenderjahr keine Verhinderungspflege genutzt, kann der Zuschuss auf bis zu 3.539 Euro für bis zu acht Wochen erhöht werden
      • Während der Kurzzeitpflege erhalten Sie zusätzlich 50 Prozent des monatlichen Pflegegeldes
    • Verhinderungspflege: Zuschuss von bis zu 1.685 Euro pro Jahr, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt
    • Vollstationäre Pflege im Pflegeheim: Zuschuss von 1.319 Euro pro Monat
    • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, z. B. für den Einbau eines Treppenlifts oder einer barrierefreien Dusche
    • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich, z. B. für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen

    Betreute Wohneinrichtungen und Senioren-WGs

    Bei einem Umzug in eine betreute Wohneinrichtung oder eine Senioren-Wohngemeinschaft mit maximal vier Bewohnerinnen oder Bewohnern stehen zusätzlich folgende Leistungen zur Verfügung:

    • 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
    • 2.613 Euro Gründungszuschuss pro Person
    • 244 Euro monatlich Zuschuss für die Beauftragung einer Organisationskraft

    Pflegeberatung und Pflegekurse

    • Kostenlose Pflegeberatungen
    • Kostenlose Pflegekurse für Angehörige

    Diese Leistungen werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

    Widerspruch gegen den Pflegegrad 3

    Sind Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen.
    Eine erneute Begutachtung kann zu einer höheren Einstufung führen.

    Wie kann unser Pflegedienst Sie unterstützen?

    Sie sind unsicher, welche Leistungen für Ihre Situation sinnvoll sind oder ob Pflegegeld, Pflegesachleistung oder eine Kombinationsleistung für Sie infrage kommt?
    Wir beraten Sie verständlich, transparent und individuell und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Pflege.

    Jetzt Kontakt aufnehmen
    Zum Seitenanfang