Das sollten Sie zum Thema Pflegegrade wissen
Wichtige Informationen zu den Pflegegraden 1 bis 5.
Tritt eine Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Erkrankung, wie zum Beispiel Krebs, Diabetes, Morbus Parkinson, Schlaganfall oder Herzinfarkt, auf, haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Pflegegrad. Bis 2017 lautete die Bezeichnung „Pflegestufen“.
So erhalten Sie einen Pflegegrad – Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Für die Erteilung eines Pflegegrads muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Medizinische Dienst (MD) stellt im Rahmen einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit fest, ob und in welcher Höhe ein Pflegegrad angemessen ist. Diese Untersuchung wird auch durchgeführt, wenn eine Hochstufung des Pflegegrads im Raum steht.
Die Vorgehensweise bei der Begutachtung: Der MD besucht die Antragstellerin oder den Antragsteller zu Hause oder in der Einrichtung, in der sie oder er lebt. Anhand eines Punktesystems beurteilt er die momentane Pflegesituation, den Gesundheitszustand sowie die Versorgungs- und Wohnsituation und sichtet relevante Dokumente wie Arzt- und Krankenhausberichte.
Ein intensives Gespräch zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der Prüferin oder dem Prüfer ist eine wichtige Grundlage für die Einschätzung. Anschließend erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller von der Pflegekasse einen Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid. Wurde ein Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Wir beraten Sie auf Wunsch ausführlich und stehen Ihnen bei diesem Schritt kompetent zur Seite.
Wird ein Pflegegrad erteilt, werden künftig regelmäßig Beratungsbesuche durch den MD stattfinden. Bei den Pflegegraden 2 und 3 sind diese einmal pro Kalenderjahr, bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal im Quartal vorgesehen.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen
Zum Beispiel aufgrund von Gelenk- oder Wirbelsäulenerkrankungen. In manchen Bereichen des alltäglichen Lebens ist eine Unterstützung erforderlich.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen
Es liegen schwere motorische Beeinträchtigungen, etwa nach einem Schlaganfall oder aufgrund Multipler Sklerose, vor.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen
Voraussetzung sind schwere motorische Beeinträchtigungen. Im Gegensatz zum Pflegegrad 2 sind die Leistungen umfangreicher.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen
Die Pflegebedürftigen sind oft bettlägrig, häufig im fortgeschrittenen Stadium dement, können sich kaum noch verständlich ausdrücken, sind stark in ihrer Mobilität eingeschränkt und besitzen wenige kognitive Fähigkeiten.
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen mit speziellen Anforderungen an die Pflege
Diesen erhalten Intensivpflegepatienten, Menschen mit Behinderungen, die auf ständige Pflege angewiesen sind, und hochbetagte Menschen mit mehrfachen Erkrankungen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Alles, was Sie zu den Pflegegraden, den Voraussetzungen und der Begutachtung durch den MD wissen müssen, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per E-Mail und Kontaktformular.
Unser Team freut sich schon darauf, Sie kennenzulernen!
Wir helfen auch bei:
Pflegegrad-Antrag
In fünf Schritten zum Pflegegrad! Wie und wo müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen? Wir bieten alle Informationen auf einen Blick.
Gutachten
Wie läuft die MD-Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab? Wir informieren Sie ausführlich zu dem 6-stufigen Verfahren.
Pflegestärkungsgesetz
Alle Angelegenheiten bezüglich Pflege und Pflegebedürftigkeit sind in den drei Pflegestärkungsgesetzen (PSG I bis PSG II) geregelt. Mehr erfahren.
Abgelehnten Anträgen
Ihr Antrag auf einen Pflegegrad wurde abgelehnt? Dann haben Sie innerhalb von vier Wochen Zeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
FAQ zu Pflegegrade
Wann gibt es welchen Pflegegrad? Was wird bei einem Pflegegrad-Gutachten überprüft? Wir beantworten häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pflege.